Nachdem John nun über 18 Monate immer wieder Falschbeschuldigungen und Erniedrigungen durch Iris und ihrer Anhgänger ertragen musste, zog Fritz, der Leiter der Band Dor&Verso, schließlich die Reißleine. In einer Nachricht über Signal schrieb er am 20. November 2021 um 11:06 Uhr:
Lieber John,
Wir haben Iris einen Schutzraum eingerichtet, der darin bestand, Dich über die Vorwürfe in Kenntnis zu setzen und dich zu bitten vorerst nicht mehr zur Probe zur kommen. Wir wissen, dass du dem sogar zuvorgekommen bist und von selbst angeboten hast, erstmal nicht mehr zu den Proben zu kommen.
Wir sind zu dem Schluss gekommen, diesen Schutzraum dauerhaft aufrecht zu erhalten.
Um den Schwebezustand und das ständige Aufreißen alter Wunden zu beenden, treffen wir nun eine sehr schwere Entscheidung – sowohl für dich als auch für uns:
Du kannst leider nicht mehr Teil der Band sein.Wir wissen, dass du alles Mögliche versucht hast: Du hast die Verantwortung bei dir selbst gesucht, bist stets im Gespräch geblieben und hast aktiv Lösungsvorschläge eingebracht. Uns ist bewusst, wie frustrierend es für dich ist, dich diffusen, nicht näher definierten Vorwürfen ausgesetzt zu sehen, ohne dich klar dagegen wehren oder dich verteidigen zu können.
Wir möchten das noch einmal so deutlich wie möglich sagen: Wir unterstellen dir nicht, dass du Iris verletzen wolltest. […] Wir sehen dich auch nicht als Täter.
Wir wünschen Dir das Beste
Liam, Noah, Olivia, Fritz
– Nach der Signalnachricht von Fritz vom 20.11.2021, 11:06 Uhr
Mit dieser Entscheidung hat Iris letztlich erreicht, was sie offenbar beabsichtigte: sich an John zu rächen. Wofür und weshalb ist bis heute nicht geklärt. Mit den „diffusen, nicht näher definierten Vorwürfen“ sind aber Lügen und Andeutungen gemeint, die schwerwiegende Konsequenzen für John hätten haben können.
Es ist jedoch nicht korrekt zu behaupten, John hätte sich nicht verteidigen können. Im Gegenteil: Er konnte Fritz und die Leitung von Dor&Verso davon überzeugen, dass er unschuldig ist.
Dennoch entschied sich die Bandleitung dazu, das bestehende Unrecht nicht zu korrigieren und Unrecht vorzuleben. Iris und ihren Taten wurde weiterhin ganz bewusst ein geschützter Raum geboten. John, der zuvorkommenden, kommmunikativen und lösingsorientierten agierte, wird ausgeschlossen.
Anfangs wollte John keine Strafanzeige stellen – schließlich verband sie alle eine Freundschaft, und auch zwischen John und Iris gab es lange Zeit ein gutes Verhältnis. Doch als John sich schließlich dazu entschloss, rechtliche Schritte einzuleiten, stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass es sich mutmaßlich um üble Nachrede handelt (§186 StGB), die mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann. Die Ermittlungen deuteten auf Iris als mögliche Verursacherin hin. Allerdings konnte die Tat nicht mehr verfolgt werden, da sie bereits unter den Schutz der Verjährungsfrist gemäß §77b StGB fiel.
John ist nicht bekannt, dass es jemals ein Verfahren zu diesen Vorwürfen gegen ihn gab.